Unsere Leistungen
PHYSIOTHERAPIE
Ihr Arzt hat Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausgestellt und Sie sind auf der Suche nach der richtigen Behandlung? Wir sind gern für Sie da!
Wir bieten Ihnen folgende physiotherapeutische Leistungen an:
- Manuelle Therapie (MT)
- Manuelle Lymphdrainage (MLD)
- Krankengymnastik/Allgemeine Krankengymnastik (KG)
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis (KG-ZNS) (Bobath)
- Schulterhilfe
- Behandlung bei Kiefergelenksdysfunktion (CMD)
- Atlastherapie
- Massagetherapie (Klassische Massagetherapie (KMT), Bindegewebsmassage (BGM), Colonmassage (CM), Periostmassage (PM), Segmentmassage (SM), Marnitz-Therapie, Breuss-Massage
- Atemtherapie (AT/KG-Atem)
- Thermotherapie (Wärme- & Kältetherapie (WT/Fango (FA)/Heiße Rolle (HR)/KT/Eis)
- Elektrotherapie/Elektrostimulation (ET)
- Ultraschalltherapie (UT)
- Lasertherapie
- Fußreflexzonenmassage
- Hot-Stone-Massage
- Kinesiologisches Tapen
- Hausbesuche (HB)
PRÄVENTION
Im Rahmen der Physiotherapie sollen Präventionsmaßnahmen Erkrankungen zuvorkommen und so einen wesentlichen Teil zum Wohlbefinden und Gesundheit beitragen.
In Gruppenform bieten wir Ihnen folgende Leistung an:
- Die Neue Rückenschule (Wirbelsäulengymnastik)
Selbstverständlich können auch alle Leistungen aus der Physiotherapie im Rahmen der Prävention als Selbstzahlerleistung angeboten werden.
SEKTORALER HEILPRAKTIKER
Üblicherweise sind Physiotherapeuten an die Weisungen des behandelnden Arztes gebunden und therapieren entsprechend der ausgestellten Verordnung. Als sektoraler Heilpraktiker ist es jedoch möglich, ohne ärztliche Überweisung eine eigenständige Diagnose zu stellen und eine geeignete Therapie auf dem Gebiet der Physiotherapie zu empfehlen (d.h. eine Verordnung für die Physiotherapie auszustellen). Sollte im Rahmen der Diagnose festgestellt werden, dass doch eine größere gesundheitliche Einschränkung oder Gefahr besteht, wird zur weiteren Abklärung an einen Arzt verwiesen.
Auf Basis der durch den sektoralen Heilpraktiker ausgestellten Verordnung erfolgt die Behandlung durch diesen selbst oder auch durch eine andere Therapeutin aus der Praxis.
Derzeitig übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlungen durch Physiotherapeuten nur mit ärztlicher Verordnung. Die auf Basis der durch den sektoralen Heilpraktiker ausgestellten Verordnung entstandenen Behandlungskosten werden deshalb in der Regel als Selbstzahlerleistung in bar oder auf Rechnung von Ihnen als Kunde beglichen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung zu einer möglichen Kostenübernahme zu erkundigen
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